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Häufige Fragen & Antworten
Nach einem unverschuldeten Unfall kann ein unabhängiger KFZ-Gutachter den entstandenen Schaden feststellen und dokumentieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für einen erforderlichen Gutachter in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und dokumentieren Sie den Unfall. Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie anschließend möglichst zeitnah einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen kontaktieren.
Nein. Sie können grundsätzlich selbst einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen auswählen.
Ja. Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadenbegutachtung beauftragen.
Bei größeren Schäden ist ein Gutachten meist sinnvoller, da neben den Reparaturkosten beispielsweise auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und weitere Schadenpositionen berücksichtigt werden können.
Sie müssen sich nicht ausschließlich auf die Einschätzung der Versicherung verlassen. Bei berechtigtem Interesse kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein.
Eine Wertminderung berücksichtigt den möglichen Wertverlust eines Fahrzeugs durch einen Unfall – auch wenn es anschließend fachgerecht repariert wurde.
Standorte
- Viernheimer Weg 54, 68307 Mannheim
- Industriestr. 2L, 68169 Mannheim
